Beleuchtungs- und LED-Lichtkonzepte

Das Wissen, dass der wirtschaftliche Erfolg moderner Betriebe auch maßgeblich von intelligenten Lichtsteuerungen in den Arbeitsbereichen abhängt, sorgt bei vielen Unternehmen für ein Umdenken bei der Beleuchtungsplanung.

Gut geplante und individuell abgestimmte Beleuchtungs­konzepte können einerseits viel Energie sparen, andererseits tragen sie erheblich zum Wohl­befinden am Arbeits­platz bei und sorgen in Verbindung mit einer einstellbaren Farb­temperatur für gesundes und effizientes Arbeiten. Durch die optimale Licht­menge am Arbeits­platz lässt sich zudem die Verletzungs- und Unfall­gefahr reduzieren.

Die Grund­lage für ein modernes, energie­effizientes Beleuchtungs­konzept ist immer eine durchdachte Licht­planung mit Berechnung der benötigten Beleuchtungs­stärke (Lux) im gesamten Raum sowie die fach­gerechte Installation aller Beleuchtungs­komponenten. Langlebige LED-Leucht­mittel sind hierbei inzwischen die erste Wahl bei umfangreichen Beleuchtungs­konzepte in Park­häusern, Lager­hallen oder Produktions­hallen.

Bei der Optimierung von Bestands­installationen mit Leucht­stoffröhren in Gewerbe- und Industrie­unternehmen, in der Gastronomie oder im Einzel­handel ist natürlich eine Voll­sanierung mit LED-Leuchtmitteln möglich. Alternativ dazu lässt sich durch den nach­träglichen Ein­bau der Energie­spar-Module EMU®– und Ecovolt®-Anlagen von Bürkle + Schöck ein Energie­ein­spar­potenzial beim Weiter­betrieb der bestehenden Installation von bis zu 30 % erzielen.

Bis zu 30 % Energie einsparen!

Alle Gewerbe- und Industrieunternehmen, Gastronomie und beispielsweise der Einzelhandel mit einem Jahresstromverbrauch von mindestens 50.000 kWh können durch den Einsatz der Energiespar-Module EMU®– und Ecovolt®-Anlagen von Bürkle + Schöck merklich Energie einsparen.

Lampen mit hohem Verbrauch werden verboten!

Seit September 2021 sind Lichtquellen verboten, die zu viel elektrische Energie verbrauchen. Sie erreichen nicht mehr die Mindesteffizienz­grenzwerte, wie sie die im Dezember 2019 veröffentlichte Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020 der Europäischen Union fordert. Seit dem 1.9.2021 dürfen z. B. Kompakt­leuchtstoff­lampen mit integriertem Vorschaltgerät – sogenannte Energiesparlampen – nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Ab dem 24.8.2023 sind dann auch lineare T8-Leuchtstofflampen und die meisten Halogenlampen­typen nicht mehr erlaubt.

Wir beraten Sie gerne hinsichtlich zukunftsfähigen und energieeffizienten Beleuchtungskonzepten.

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