30. August 2022 | Seit September 2021 sind Lichtquellen verboten, die zu viel elektrische Energie verbrauchen.
Sie erreichen nicht mehr die Mindesteffizienzgrenzwerte, wie sie die im Dezember 2019 veröffentlichte Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020 der Europäischen Union fordert. Seit dem 1.9.2021 dürfen z. B. Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät – sogenannte Energiesparlampen – nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Ab dem 24.8.2023 sind dann auch lineare T8-Leuchtstofflampen und die meisten Halogenlampentypen nicht mehr erlaubt.
Wir beraten Sie gerne hinsichtlich zukunftsfähigen und energieeffizienten Beleuchtungskonzepten.